AGB

Stand: 21.11.2023

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Elektrotechnik Götz GmbH und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
  2. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. 
  3. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  4.  Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
  5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Angebote und Kostenvoranschläge

  1. Unsere Angebote, schriftlich erstellt in Form eines Angebots oder durch das Internet, sind stets freibleibend und unverbindlich. Onlineangebote stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. 
  2. Der Vertrag kommt erst durch Bestellung der Ware oder Dienstleistung durch den Kunden und durch die Annahme durch uns, mittels schriftlicher Auftragsbestätigung, zustande. Wir sind berechtigt das Vertragsangebot, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang bei uns, anzunehmen.
  3. Kostenvoranschläge (nur bei Installationen) sind ebenfalls unverbindlich. Wir können für die Erstellung eines Kostenvoranschlages eine angemessene Vergütung verlangen, wenn dies zwischen den Parteien schriftlich vereinbart ist. Technische Änderungen der Komponenten bzw. technische Weiterentwicklungen sowie die Verwendung von vergleichbaren Komponenten (nur bei Installationen) bleiben vorbehalten.
  4. Anschriftenänderungen, Veränderungen in der Inhaberschaft, der Gesellschaftsform oder sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände unseres Kunden sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) zu. Wir sind in diesem Fall berechtigt, Zahlung oder Sicherheitsleistung wegen aller Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen und bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung die Erfüllung aller bestehenden Verträge zu verweigern.

 

§ 3 Widerrufsbelehrung

  1. Nur Verbraucher haben das Recht auf Widerruf. Die Belehrung über das Widerrufsrecht; gilt nur bei einem Fernabsatzvertrag gemäß 312 c BGB sowie bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag gemäß 312 b BGB.
  2. Als Verbraucher, haben Sie das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns (Elektrotechnik Götz GmbH, Ebenfeld 7, 94344 Wiesenfelden, Tel: 0176/50994308, E-Mail: sg@egö.de) mittels einer schriftlichen Erklärung (z.B. Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
  3. Folgen des Widerrufs : Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
  4. Der Kunde trägt die Verantwortung sowie die Kosten für einen etwaigen Rückversand der Ware.

 

§ 4 Umfang der Leistungen

  1. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
  2. Wir sind berechtigt, die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Leistungen, durch Dritte ausführen zu lassen. 

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Nur für Internetbestellungen: Der Kunde verpflichtet sich die Ware im voraus zu begleichen. 
  2. Nur für Installationen: Abschlags- und Endzahlung: Der Kunde verpflichtet sich, bereits nach der Projektierung, eine Abschlagszahlung in Höhe von 40% der Auftragssumme inklusive evtl. Steuern zu leisten. Die restlichen 60% der Auftragssumme, sind nach Abschluss des Auftrages zu begleichen.
  3. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen sowie Pauschalen für Mahnungen zu berechnen.
  4. Werden Umstände bekannt, die die Leistungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden infrage stellen, so können wir die Leistungen bzw. Lieferung von einer weiteren Vorauszahlung der Vergütung abhängig machen. Sollte der Kunde die Vorauszahlung ablehnen oder trotz Fristsetzung nicht leisten, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, die Zahlung ist sicher zu erwarten oder es wurde für die Zahlung Sicherheit gestellt. Unsere Ansprüche auf Schadensersatz bleiben davon unberührt.

 

§ 6 Voraussetzungen für Montage- und Lieferleistungen sowie Mitwirkungspflicht des Kunden

  1. Der Kunde hat auf seine Kosten und Verantwortung hin dafür zu sorgen, dass die Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann, soweit dies in seinem Verantwortungsbereich liegt.
  2. Es ist Sache des Kunden, das Vorliegen der baulichen Voraussetzungen für die Montage der Anlage auf seine Kosten vor Beginn der Montagearbeiten sicher zu stellen. Wir können hierüber einen entsprechenden Nachweis verlangen.
  3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er seine Mitwirkungspflicht oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, von dem Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens, einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung von 60,00€ für Bearbeitungskosten. Zusätzlich berechnen wir eine pauschale Entschädigung von 10,00 € pro Kalendertag. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der von uns geschuldeten Sache auf den Kunden über.

 

§ 7 Lieferfristen, Lieferverzug und Gefahrübergang

  1. Liefertermine sind unverbindlich. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn dies konkret vereinbart wurde. Bei Vorkasse erfolgt die Versendung der Ware erst nach Eingang des vollständigen Kaufpreises sowie Transport- und Versandkosten. Diese können sich aufgrund von Krankheit, Witterungsverhältnissen, Lieferverzug Dritter oder Höherer Gewalt verändern.  Anpassungen der Liefertermine sind vom Kunden zu dulden. Eine Zahlungskürzung aufgrund einer Änderung des Lieferdatums ist ausgeschlossen.
  2. Materiallieferungen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.
  3. Hat der Kunde eigenständig Verzögerungen zu vertreten (z. B. Zahlung nicht erfolgt) und damit seine Mitwirkungspflicht verletzt, verlängern sich etwaige Termine und/oder Fristen entsprechend um den Zeitraum der Behinderung. 

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt, Rücktritt und Pflichten des Kunden

  1. Das Eigentum an allen Komponenten sowie des Endprodukts – nachfolgend Vorbehaltsware genannt – geht erst mit der vollständigen Zahlung des vertraglich vereinbarten Entgelts auf den Kunden über.
  2. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die bereits übermittelten Komponenten heraus zu verlangen. Weitergehende Rechte von uns bleiben unberührt.
  3. Bis zum Eigentumsübergang, hat der Kunde die Vorbehaltsware zu warten und in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Darüber hinaus hat der Kunde die Vorbehaltsware angemessen und im Rahmen des Zumutbaren zum Neuwert gegen Brand, Diebstahl und die sonst üblichen Risiken zu versichern.
  4. Wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit im fremden Eigentum stehender Ware verarbeitet oder verbunden, steht uns das Eigentum an der neuen Sache in dem Teil zu, der dem Rechnungswert der Ware im Verhältnis zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung entspricht. Erwirbt der Käufer kraft Gesetzes das Alleineigentum an der neuen Sache durch Verarbeitung oder Verbindung, sind wir mit ihm darüber einig, dass er für uns das Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der entstandenen neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung überträgt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.
  5. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Komponenten untersagt. Die Weiterveräußerung der Komponenten ist dem Kunden nur gestattet, wenn er nicht in Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Komponenten entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die von uns abgetretenen Forderungen für Rechnung von uns im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  6. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die im Zusammenhang mit der Durchsetzung unserer Eigentumsrechte entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
  7. Angebote und Pläne bleiben bis zu Inbetriebnahme in unserem Eigentum, Kopien und Auszüge dürfen nur mit unserer Zustimmung erstellt werden. Dem Kunden ist es nicht gestattet, diese an Dritte weiterzugeben.
  8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

§ 9 Abnahme von Installationen

  1. Die Abnahme erfolgt durch den Kunden nach Fertigstellung der Anlage.
  2. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Anlage nicht innerhalb einer ihm von uns gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl der Kunde dazu verpflichtet ist. Wir können uns bei der Durchführung der Abnahme und Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls von einem beauftragten Dritten vertreten lassen.
  3. Über die Abnahme ist ein Protokoll zu fertigen, das von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen ist.

 

§ 10 Mängel und Gewährleistung

  1. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen.
  2. Weist die Anlage bei Abnahme einen Mangel auf, sind wir zunächst zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt.
  3. Der Kunde kann nur nach Fehlschlagen der Nacherfüllung und nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gemäß § 11 dieser AGB vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  4. Der Kunde darf die Anlage während der Gewährleistungsfrist nur durch eine qualifizierte Fachfirma warten und Instand halten.
  5. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung, Schäden infolge unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und Nichtbeachtung von Betriebsanweisungen. Das gleiche gilt bei Schäden, die durch Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder, nicht durch uns, eingeschalteter Dritter entstehen.
  6. Unabhängig von den Gewährleistungsansprüchen gewähren die Hersteller eine Garantie gemäß den jeweiligen Herstellerangaben aufgrund eines selbständigen Garantievertrages. Soweit die Hersteller eine Garantieleistung an uns erbringen, werde wir die daraus entstehende Ansprüche auf Anfordern an den Kunden abtreten.

§ 11 Vertragsrücktritt

  1. Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil wir von unserem Lieferanten ohne unser Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert werden, sind wir zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten.
  2. Außerdem sind wir zum Rücktritt, unbeschadet des gesetzlichen Rücktrittsrechts, wie folgt berechtigt:
  3. a) bei Preiserhöhungen der Zulieferer für die in unserem Angebot enthaltenen Einzelkomponenten, soweit diese Preiserhöhung insgesamt 3 % des ursprünglichen, bei Abgabe des Angebots angegebenen Preises, bezogen auf das Gesamtangebot ausmachen.
  4. b) bei Lieferverzögerungen der Zulieferer um mehr als 3 Monate gegenüber dem in unserem Angebot enthaltenen Bauzeitenplan bzw. Baubeginn.
  5. Soweit wir vom Vertragrücktritt gebrauch machen, haben wir dem Kunden auf dessen Verlangen einen geeigneten Beleg zum Nachweis der Rücktrittsvoraussetzungen nach Maßgabe § 11.1 a) und/oder b) vorzulegen.
  6. Darüber hinaus werden jegliche Schadensersatzanforderungen, die aus Lieferverzögerungen im Sinne von § 11.1 b) resultieren, ausgeschlossen, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen.
  7. Falls eine objektiv fehlende Kreditwürdigkeit des Kunden unseren Zahlungs-/Leistungsanspruch gefährdet, besteht für uns ein Rücktrittsrecht. Das Recht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt von diesen Regelungen unberührt.
  8. Wir sind unbeschadet der gesetzlichen Vorschriften und vorstehender Ziffern berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde die zur Finanzierung erforderlichen Mittel der von uns zu errichtenden Anlage trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht beibringt oder auf Verlangen nach einer angemessenen Fristsetzung nicht nachweisen kann. Kommt der Vertrag aufgrund fehlender Finanzierung durch den Kunden nicht zustande und treten wir deshalb vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt, einen pauschalierten Aufwendungsersatz in Höhe von 5 % (Prozent) des Netto- Anlagenwertes vom Kunden zu verlangen. Beim Nachweis höherer Aufwendungen sind wir berechtigt, diese geltend zu machen. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass uns kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.

 § 12 Warenannahmen und Transportschäden von Onlinebestellungen

  1. Nur für Verbraucher: Materiallieferungen sind stets durch unsere Speditionspartner versichert. Die Warenannahme muss jedoch zwingend durch fachkundiges Personal (z.B. Elektroinstallationsbetrieb) erfolgen. Sollte die Ware nicht durch die Elektrotechnik Götz GmbH installiert werden, informieren Sie bitte Ihren Installateur über die Lieferung. Transportschäden sind dem Fahrer und uns sofort mitzuteilen.
  2. Der Installateur ist verpflichtet die Waren auf Beschädigungen und Vollständigkeit zu überprüfen und Mängel sofort, ausreichend dokumentiert und schriftlich an uns weiterzugeben.

  3. Sollte die Ware ungeprüft durch den Endkunden, Nachbarn, Familie, Freunde angenommen werden, erlischt die Gewährleistung.

  4. Nur für Unternehmer: Bei einer Materiallieferung erfolgt der Gefahrübergang, bereits ab unseren Lagern. Gleiches gilt für das Lagern bei den von uns beauftragten Lieferanten. Materiallieferungen erfolgen unversichert, außer es wurde etwas anderes vereinbart. Eine etwaige Gutschrift des Schadens erfolgt erst dann, wenn wir die Deckungszusage durch die Versicherungsgesellschaft erhalten haben. Weitere Verpflichtungen werden von uns nicht übernommen.

§ 13 Haftung

  1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen.
  2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben.
  3. Die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
  4. Der Kunde akzeptiert, dass er die zur Verfügung gestellten Texte und Daten sorgfältig zu prüfen hat und die Elektrotechnik Götz GmbH für eventuelle Fehler nicht haftbar machen kann. Die Elektrotechnik Götz GmbH übernimmt keine Haftung für Sach- und Rechtsmängel der Textinhalte, insbesondere für deren Richtigkeit, Fehlerfreiheit, Freiheit von Schutz- und Urheberrechten Dritter, Vollständigkeit und/oder Verwendbarkeit. Sollten Ihnen Fehler auffallen, teilen Sie uns dies bitte mit.

 

§ 14 Werbung und Referenz

1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir die installierte Anlage als Referenz benennen und insbesondere mit Fotos der (montierten) Anlage werben dürfen.

2. Sie können Ihre Einverständniserklärung jederzeit, ohne Nennung von Gründen schriftlich widerrufen.

 

§ 15 Anschluss an das öffentliche Stromnetz

  1. Für die Einspeisung der elektrischen Energie in das Netz des örtlichen Netzbetreibers ist ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem örtlichen Netzbetreiber erforderlich, dessen Abschluss dem Kunden obliegt. Der Kunde versichert, dass die zur Montage der Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Gebäudes erforderliche öffentlich-rechtliche Anzeige bei der zuständigen Bau-Behörde erfolgt ist. Wir können einen entsprechenden Nachweis vom Kunden verlangen.
  2.  Der Anschluss einer PV-Anlage an das Netz, ist der Bundesnetzagentur zu melden. Der Kunde verpflichtet sich dies selbstständig unter www.marktstammdatenregister.de vorzunehmen.

§ 16 Umsatzsteuerfreie Lieferungen

 1. Der Kunde verpflichtet sich Umsatzsteuerfreie Lieferungen durch ausfüllen des nachfolgendes Formulars selbstständig anzumelden.

https://bayerischer-solarmarkt.de/wp-content/uploads/Antrag_0_USt..pdf 

 

§ 17 Gerichtsstand

  1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

§ 18 Urheberrecht

 Wir haben an allen Bildern, Filmen, Texten, die in unserem Onlineshop veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme, Texte ist ohne unsere Zustimmung nicht gestattet.

§ 19 Datenschutz

 Der Kunde stimmt den Datenschutzbestimmungen durch Anlage eines Kundenkontos automatisch zu.

Das Formular können Sie nachfolgend einsehen:

https://bayerischer-solarmarkt.de/wp-content/uploads/Kundenkonto.pdf

§ 20 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages.
  2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.